Solche (besonderen) Umstände sind vorliegend nicht ersichtlich. Die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist deshalb als neutral zu beurteilen. 21. Konkrete Freiheitsstrafe Zusammenfassend ist die asperierte Strafe von 336 Strafeinheiten aufgrund der Täterkomponenten (Vorstrafen) um rund 30% zu erhöhen. Entsprechend den Ausführungen zur Strafart (vgl. Ziff. 16. hiervor) ist der Beschuldigte somit zu einer Freiheitsstrafe von 14,5 Monaten zu verurteilen.