19. Fazit Asperation Die Einsatzstrafe von 160 Strafeinheiten für das Führen eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand am 6. Mai 2019 ist somit aufgrund der weiteren Schuldsprüche wegen Führens eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand am 20. Juni 2018, Sachbeschädigung, Führens eines Motorfahrzeugs trotz entzogenem Führerausweis (mehrfach) sowie der Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch um insgesamt 176 Strafeinheiten auf 336 Strafeinheiten zu erhöhen.