18.3 Führen eines Motorfahrzeugs trotz entzogenem Führerausweis (mehrfach) Der Beschuldigte ist vier Mal trotz entzogenem Führerausweis Auto gefahren. Die VBRS-Richtlinien sehen für das Führen eines Motorfahrzeugs trotz entzogenem Führerausweis Strafen ab 18 Strafeinheiten vor (VBRS-Richtlinien, S. 10). Anzufügen ist, dass vorliegend keine Anhaltspunkte für eine Schuldminderung auszumachen sind bzw. eine solche nicht in Frage kommt (vgl. Ziff. 11.2 und 12.3 hiervor, pag. 80 f. und pag. 90 sowie pag. 142 und pag. 147). Eine Abweichung von den Empfehlungen der VBRS-Richtlinien ist nicht angezeigt.