__ auf dem Parkplatz der Ex-Freundin des Beschuldigten gefasst wurde, ist das direktvorsätzliche Verhalten des Beschuldigten nur als egoistisch und enthemmt anzusehen. Dies ist jedoch neutral zu werten. Die Tat wäre für den Beschuldigten sodann zweifellos vermeidbar gewesen. Unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände (erheblich höherer Sachschaden), erachtet die Kammer eine Strafe in der Höhe von 60 Strafeinheiten als angemessen. Davon sind 2/3, ausmachend 40 Strafeinheiten, asperierend zu berücksichtigen. 18.3 Führen eines Motorfahrzeugs trotz entzogenem Führerausweis (mehrfach)