17. Einsatzstrafe (Führen eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand am 6. Mai 2019) Die von der Vorinstanz erwähnten Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend: VBRS-Richtlinien) dienen als Orientierungshilfe für die Strafzumessung. Die besagten VBRS-Richtlinien sehen für den Normsachverhalt «gutbeleumdeter Beschuldigter besucht mit dem Auto eine Wirtschaft und fährt nach Wirtschaftsschluss über eine Strecke von 4-8 km nach Hause.