49 Abs. 1 StGB). Die drei Übertretungen (Parkieren ausserhalb eines Parkfeldes, unrichtige Namensangabe und Konsumwiderhandlungen) werden sodann mit einer Busse geahndet, wobei ebenfalls das Asperationsprinzip gemäss Art. 49 Abs. 1 StGB zur Anwendung gelangt.