Hinzu kommt, dass mit Blick auf die finanzielle Situation des Beschuldigten eine Vollstreckungsprognose unsicher bzw. tendenziell negativ ausfällt (unregelmässiges Einkommen, hohe monatliche Fixkosten, Schulden und Betreibungen, ausstehende Alimente und Rechnungen). Unter diesen Umständen scheint einzig eine Freiheitsstrafe geeignet, um den Beschuldigten vor weiteren Straftaten abzuhalten.