16. Strafrahmen, Strafart und Methodik Der Beschuldigte hat sich vorliegend des Führens eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand (mehrfach und qualifiziert), der Sachbeschädigung, des Führens eines Motorfahrzeugs trotz entzogenem Führerausweis (mehrfach), der Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, des Parkierens ausserhalb eines Parkfeldes, der unrichtigen Namensangabe sowie der Widerhandlungen gegen