25 Art. 90 Abs. 1 SVG erfasst sowohl vorsätzliche wie auch fahrlässige Handlungen (vgl. auch Art. 100 Ziff. 1 SVG; FIOLKA, in: Basler Kommentar Strassenverkehrsgesetz, N 30 zu Art. 90 SVG). 13.2 Subsumtion Wie vorangehend erörtert, hat der Beschuldigte am 20. Juni 2018 um ca. 22:05 Uhr sein Fahrzeug ausserhalb der gekennzeichneten Parkfelder abgestellt. Das Abstellen des Motorfahrzeugs diente nicht bloss dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder dem Güterumschlag.