13. Parkieren ausserhalb eines Parkfeldes 13.1 Gesetzliche und theoretische Ausführungen Gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG wird bestraft, wer Verkehrsregeln des Strassenverkehrsgesetzes oder der Vollziehungsvorschriften des Bundesrats verletzt. Zu den Verkehrsregeln im Sinne von Art. 90 SVG gehören grundsätzlich die unter Titel III des SVG erfassten Art. 26 bis Art. 57 SVG. Darüber hinaus finden sich aber weitere Verkehrsregeln im Verordnungsrecht. Gemäss Art. 27 Abs. 1 SVG sind Signale und Markierungen sowie die Weisungen der Polizei zu befolgen. Nach Art. 79 Abs. 1 der Signalisationsverordnung (SSV;