449). In subjektiver Hinsicht ist Vorsatz dann anzunehmen, wenn der Täter willentlich ein Fahrzeug führt, obwohl er weiss, dass er den dafür erforderlichen Führerausweis nicht besitzt. Fahrlässigkeit ist ebenfalls strafbar (vgl. BUSSMANN, in: Basler Kommentar Strassenverkehrsgesetz, N 29 f. zu Art. 95 SVG). 12.2 Subsumtion Vorfall vom 8. April 2018 Dem Beschuldigten wurde bereits im Jahr 2014 der Führerausweis entzogen. Zur Einstellhalle an der F.________ (Strasse) .________ in Bern und davon weg gelangte er am 8. April 2018 nach dem Ergebnis der Beweiswürdigung per Auto, welches er selber lenkte.