9.6 Beweisergebnis und erstellter Sachverhalt Die Kammer erachtet nach einer Würdigung der vorliegenden Beweismittel den angeklagten Sachverhalt – in Übereinstimmung mit der Vorinstanz – wie folgt als erstellt: Nach einem Streit mit O.________ an der S.________(Strasse) .________ in C.________ fuhr der Beschuldigte seine Kinder mit dem Auto – trotz entzogenem Führerausweis und mit einer Blutalkoholkonzentration von rückgerechnet mindestens 1,37 g/kg – nach J.________. Er kehrte anschliessend an die S.________(Strasse) .