in C.________ stellt und sofort von der Bildfläche verschwindet. Im Gesamtbild gibt es allerdings keine andere Auflösung der verschiedenen Aussagen und Feststellungen als die Erkenntnis, dass der Beschuldigte am 20. Juni 2018 das fragliche Fahrzeug selber gefahren ist und vor dem Domizil an der S.________(Strasse) .________ ausserhalb des Parkfelds abgestellt hat. Dies insbesondere mit Blick auf die rapportierte Aussage von O.___