Nicht nachvollziehbar wäre aber dann, weshalb die Polizei den Beschuldigten vor dem Domizil angetroffen hat. Fraglich ist mit Blick auf diese Version des Beschuldigten ferner auch, weshalb der Kollege ihm nicht gleich den Autoschlüssel zurückgegeben hat, wenn der Beschuldigte – eigenen Angaben zufolge – zuhause gewesen sein solle. Letztlich spricht auch die Endposition des Fahrzeugs – ausserhalb eines Parkfelds – gegen die vom Beschuldigten geschilderte Rückgabe durch einen Kollegen, sondern vielmehr für ein rasches Abstellen.