Wie bereits erwähnt schilderten die beiden Polizisten übereinstimmend, dass sie vor dem Domizil den Beschuldigten und das fragliche Fahrzeug, mit noch warmer Motorhaube, angetroffen hätten. Der Kollege des Beschuldigten hätte – der Geschichte des Beschuldigten folgend – demnach in relativ kurzer Zeit das Auto abstellen und die Örtlichkeit sofort verlassen müssen, bleibt eine Motorhaube doch notorisch nicht allzu lang warm. Nicht nachvollziehbar wäre aber dann, weshalb die Polizei den Beschuldigten vor dem Domizil angetroffen hat.