Er beschrieb seinen Kollegen als dunkelhäutig, glatzköpfig und ca. 51- oder 52-jährig. Diese Beschreibung passt indes nicht auf den deutlich jüngeren Beschuldigten. Im Rahmen der Replik an der Berufungsverhandlung wurde in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass der Beschuldigte der Verteidigung gerade eben eine SMS gezeigt habe, wonach sein Kollege eine Haartransplantation gehabt habe. Dies ist jedoch als nachgeschobene Schutzbehauptung abzutun, wurde der Beschuldigte im Rahmen seiner Einvernahme doch explizit nach dem (damaligen) Aussehen seines Kollegen gefragt. Doch selbst wenn dies mit der Haartransplantation stimmt, so vermag dies nichts an der Tatsache zu ändern, dass die vom