_ holt/bringt Auto, Grund für die Autobenützung durch eine Drittperson) sind alles andere als nachvollziehbar. An der Berufungsverhandlung wiederholte der Beschuldigte, dass er mit den beiden Kindern auf den Zug zu den Eltern sei (pag. 563, Z. 11 f.). Entgegen seiner früheren Aussage erklärte er, dass sein Kollege «N.________» den Roller dort (wohl am Domizil S.________(Strasse) .________) parkiert habe und mit dem Auto weggefahren sei. Als Grund gab der Beschuldigte nunmehr an, dass er («N.________») das Auto gebraucht habe (pag. 562, Z. 33 ff.). Er beschrieb seinen Kollegen als dunkelhäutig, glatzköpfig und ca. 51- oder 52-jährig.