Dieser gab an, dass er die Kinder mit dem öV zu T.________ oder zu den Eltern gebracht hätte (vgl. nachfolgend). Auf ihre Aussagen kann im Zusammenhang mit den hier zu interessierenden Geschehnissen nur abgestellt werden, soweit sie auch den glaubhaften Ausführungen der beiden Polizisten entsprechen. Der Beschuldigte verstrickte sich bei der Frage, wer am besagten 20. Juni 2018 mit dem Auto gefahren ist, in zahlreiche Widersprüche. Er erklärte anfänglich, es sei am Abend des 20. Juni 2018 zu Streitigkeiten wegen einer Cousine der Ehefrau gekommen. Er habe ca. drei Gläser Red Label getrunken (pag. 114, Z. 162 ff.). O.________ habe ein Glas Whisky getrunken.