107, Z. 773 ff.). Den Freund kenne sie nicht, ihr Mann sei lediglich auf dem Beifahrersitz gesessen. Ihr Mann habe damals weisse Hosen und ein blaues Hemd getragen (pag. 107, Z. 780 ff.). Glaubhaft sind die Zeilen der damals in Trennung vom Beschuldigten lebenden O.________, soweit sie ihre Bedrängnis und Angst dokumentieren. Dafür spricht auch, dass sie unbestrittenermassen Hilfe im nahegelegenen Restaurant gesucht hat. Die (neuen) Angaben zum Wegtransport der Kinder sind hingegen wenig überzeugend und sollen offenbar den Beschuldigten entlasten, stehen aber nach wie vor mit dessen Aussagen in Widerspruch. Dieser gab an, dass er die Kinder mit dem öV zu T._____