107, Z, 774 ff.). Sie führte aus, dass sie am besagten Tag Angst gehabt und nach draussen zum Restaurant gegangen sei und um Hilfe gebeten habe (pag. 95, Z. 196 ff.). Später in dieser Einvernahme erklärte sie indes auch, dass sie Angst um ihn (den Beschuldigten) habe, was mit ihm geschehen werde (pag. 99, Z. 376). Nicht unmittelbar danach, sondern auf die Frage, ob sie noch etwas zu ergänzen habe, schob sie nach: «Ich habe das bisher noch nicht erwähnt. Gestern hat ein Freund meine Kinder mit dem Auto weggefahren. Und dann hätte er sie wieder zurückbringen können, denn er fährt kein Auto» (pag. 107, Z. 773 ff.).