von der Vorinstanz als Zeugin vorgeladen. Sie bestätigte in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 5. August 2020 sinngemäss den Berichtsrapport und ihren Wahrnehmungsbericht, räumte aber ein, dass sie sich anhand der Berichte habe orientieren müssen und sich zuerst nicht mehr an den Fall erinnert habe (pag. 359, Z. 13 ff.). Sie habe das Polizeifahrzeug auf dem Weg zur Wache gelenkt. Ihr Kollege sei es eigentlich gewesen, der erklärt habe, dass sie das fragliche Auto, einen grossen K.________ Van, gerade gekreuzt hätten, was sie im Nachhinein dann auch realisiert habe (pag. 359, Z. 25 ff.).