Angeblich wolle der Beschuldigte von einem ungenannten Freund gefahren worden sein, wobei der Beschuldigte «frech und vorwitzig» reagiert habe. Weder in der Umgebung des Fahrzeuges noch in den Effekten des Beschuldigten habe man einen passenden Fahrzeugschlüssel finden können (pag. 69 ff., pag. 74 f., pag. 76 f.). Bei einer zweiten Nachschau durch eine weitere Patrouille sei ein Autoschlüssel im Fahrzeug gesichtet worden, wobei man nicht habe eruieren können, ob es sich dabei um den gesuchten Schlüssel gehandelt habe (pag. 71). Der Rapport hielt weiter fest, dass der Beschuldigte die Kinder seinerzeit mit dem Zug zur Kollegin T.________