Der Beschuldigte bestreitet, am 20. Juni 2018 trotz entzogenem Führerausweis in alkoholisiertem Zustand ein Fahrzeug gefahren und dieses anschliessend ausserhalb eines Parkfelds parkiert zu haben. 9.4 Beweismittel Als objektive und subjektive Beweismittel liegen der Kammer der Anzeigerapport vom 16. August 2018 (pag. 69 ff.) inkl. Wahrnehmungsberichte der involvierten Polizisten vom 8. August 2018 (pag. 74 f.) und vom 16. August 2018 (pag. 76 f.) sowie das Polizeiprotokoll bei Verdacht auf Fahrunfähigkeit (pag. 80 f.), die Berichte des Instituts für Rechtsmedizin (IRM) vom 27. Juni 2018 (pag. 84 f.), vom 9. Juli 2018 (pag.