Zufälligerweise hätte der Kollege genau in dem Moment das Auto abstellen müssen, als die Polizei weggefahren sei. Dann stelle sich auch die Frage, weshalb das Auto nicht ordentlich in ein Parkfeld parkiert worden sei. Der Beschuldigte sei eigenen Angaben zufolge zuhause gewesen. Es sei deshalb auch unklar, weshalb der Kollege einfach gegangen sei. Der Beschuldigte erzähle jedes Mal eine andere Geschichte. 9.3 Bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet, am 20. Juni 2018 trotz entzogenem Führerausweis in alkoholisiertem Zustand ein Fahrzeug gefahren und dieses anschliessend ausserhalb eines Parkfelds parkiert zu haben.