_ und D.________ übereinstimmt. Letzterer sprach sogar von einem K.________ Van, was dem damaligen Fahrzeug des Beschuldigten entspricht. Anlässlich seiner Einvernahme bei der Vorinstanz bestätigte I.________ seine Erstaussagen dahingehend, dass er mit dem Beschuldigten in der besagten Einstellhalle gewesen sei und die beiden dort auf D.________ und H.________ getroffen seien. D.________ («der Freund der Frau») und der Beschuldigte hätten länger zusammen diskutiert (pag. 356, Z. 35 ff.). Der Beschuldigte sei einfach um das Auto herumgelaufen (pag. 357, Z. 4 ff.). Einzig in Bezug auf das benutzte Verkehrsmittel war sich I._____