_, ergeben (vgl. nachfolgend). I.________ gab anlässlich seiner staatsanwaltschaftlichen Einvernahme zu Protokoll, dass der Beschuldigte davon gesprochen habe, er erreiche H.________ nicht, er (I.________) solle ihn dorthin (F.________ (Strasse)) begleiten, damit der Beschuldigte nach deren Auto Ausschau halten könne (pag. 49, Z. 37 ff.). Der Beschuldigte habe ihm gesagt, dass das Auto von H.________ dort in der Einstellhalle gewesen sei (pag. 50, Z. 68), was insofern den Aussagen des Beschuldigten entspricht. Er gab zu Protokoll, dass der Beschuldigte in der Einstellhalle um das Auto herumgegangen sei.