66, Z. 296 ff.). Dies scheint selbst unter Berücksichtigung des Zeitablaufs wenig überzeugend. Die Aussagen bei der Polizei mögen auch fragebedingt etwas widersprüchlich daherkommen. Die Polizei fragte zudem nicht so detailliert wie später die Staatsanwaltschaft nach. Dies erklärt aber insbesondere den Bruch in der Argumentationslinie des Beschuldigten nicht, wonach es ihm beim Besuch zunächst um das (zu verkaufende) Auto von H.________ gegangen sei und später offenbar lediglich um die Kontrolle, ob sie ihm trotz Anwesenheit nicht geöffnet habe. Später gab der Beschuldigte schliesslich sogar zu Protokoll, dass er dazumal seine Kinder habe sehen wollen (pag. 560, Z. 43).