12 dem Schlüssel, stützen die Aussagen von H.________ in Bezug auf den Ablauf der Geschehnisse die glaubhaften Aussagen von D.________ und damit an sich auch den angeklagten Sachverhalt. Die Aussagen des Beschuldigten fielen demgegenüber in sich und in Bezug auf die Aussagen der übrigen Personen widersprüchlich und nur wenig überzeugend aus. In seinen tatnächsten Aussagen bei der Polizei erklärte der Beschuldigte noch, er sei am fraglichen Sonntag mit seinem Kollegen an der F.________ (Strasse) .________ gewesen, um Ausschau nach dem Auto G.____