11 Freundin gegeben und der Beschuldigte und sein Kollege seien dann im Auto gewesen, hätten provokativ gewartet und seien dann zusammen im Auto weggefahren (pag. 347, Z. 23 ff., pag. 348, Z. 2 f.). Er ergänzte, dass seine Freundin sein Auto vorher schon benutzt habe und man also gewusst habe, dass es sein Auto sei (pag. 348, Z. 17 ff.). Die unterschiedliche Dichte der Aussagen von D.________ ergibt sich unschwer auf Grund der gestellten Fragen und Vorhalte. Im Kern blieben seine Aussagen konstant, stimmig, nicht übertrieben oder den Beschuldigten über Gebühr belastend.