Wann genau, durch wen und wo genau diese Beschädigungen angebracht worden sind, lässt sich den Fotos jedoch nicht entnehmen. Zur Klärung des vorgeworfenen Sachverhalts betreffend die Sachbeschädigung und den Vorwurf des Führens eines Motorfahrzeugs trotz entzogenem Führerausweis sind die subjektiven Beweismittel von wesentlicher Bedeutung (vgl. nachfolgend). Bei den Aussagen der befragten Personen ist vorab zweierlei zu beachten: Zum einen handelt es sich allesamt um Personen, bei welchen gewisse Eigeninteressen bei der Interpretation von deren Aussagen einzuberechnen sind.