Dies ist nicht bloss aus dem Anzeigerapport selbst zu schliessen, sondern auch aus der Fotodokumentation (darunter pag. 34 mit Spiegelung des «Police»-Schildes in der Frontscheibe des fotografierten Fahrzeuges; Ortschaft: Polizeiwache J.________). Die feinen Kratzer auf der linken und rechten Fahrzeugseite wie auch auf der Vorderseite lassen keinen anderen Schluss zu, als dass diese Beschädigungen vorsätzlich erfolgt sind. Wann genau, durch wen und wo genau diese Beschädigungen angebracht worden sind, lässt sich den Fotos jedoch nicht entnehmen.