Die Beschädigungen seien, so der Rapport, festgehalten worden. Ein Datum der Fotografien ist nicht festgehalten, doch wurde die Fotodokumentation auf pag. 29 ff. erst auf Anfrage der Staatsanwaltschaft am 13. Juli 2018 erstellt. Den Akten ist jedoch zu entnehmen, dass dem Beschuldigten anlässlich seiner Einvernahme bei der Polizei vom 2. Mai 2019 bereits ein Foto des beschädigten Personenwagens vorgehalten wurde (pag. 63, Z. 57 ff.). Im Übrigen und soweit notwendig, wird im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung näher auf die vorliegenden Beweismittel eingegangen. Dies gilt auch für die oberinstanzlichen Beweisergänzungen.