die Frage, ob er dort nicht sowohl D.________ wie auch H.________ begegnet ist; die Beschädigung des Fahrzeugs durch den Beschuldigten sowie die Frage, wie genau der Beschuldigte zur fraglichen Einstellhalle und wieder von dort weggekommen ist. 8.4 Beweismittel Als objektive und subjektive Beweismittel liegen der Kammer der Anzeigerapport vom 28. Mai 2018 (pag. 24 ff.), eine Fotodokumentation bezüglich der geltend gemachten Sachbeschädigung am Fahrzeug von D.________ vom 13. Juli 2018 (pag. 29 ff.) sowie die Aussagen des Beschuldigten (pag. 8 ff., pag. 20 ff., pag. 62 ff., pag. 362 ff., pag. 551 ff.), von D.__