Dann habe er erklärt, dass sie das Telefon nicht abgenommen habe. Er habe zunächst auch noch ausgesagt, dass er nur kurz in die Tiefgarage geschaut habe und alles in Ordnung gewesen sei. Alle weiteren Beteiligten hätten indes ausgesagt, dass er in der Garage und in der Nähe des Fahrzeugs gewesen sei. Sogar sein Kollege habe zu Protokoll gegeben, dass der Beschuldigte um das Auto herumgegangen sei. Der Beschuldigte habe auch behauptet, dass der G.________ in der Garage gestanden sei. Gestützt auf die Aussagen von D.________ und H.________ sei dies aber klarerweise nicht der Fall gewesen.