4. Oberinstanzliche Anträge der Parteien 4.1 Verteidigung Die Verteidigung stellte im Rahmen der Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 583): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil bezüglich Ziffer I.1.2, I.3.3, I.3.4, 1.6 und 1.7 rechtskräftig ist. II. A.________ sei frei zu sprechen von folgenden Beschuldigungen: - wegen Führens eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand, angeblich begangen am 20.6.2018 in C.________ (Ziffer I.1.1 des Urteils vom 5. August 2020), - wegen Sachbeschädigung, angeblich begangen am 8.4.2018 in Bern (Ziff. I.2 des Urteils vom 5. August 2020),