4 250.00 und zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten zu verurteilen. Ferner seien die nötigen Verfügungen zu treffen (pag. 477 f.). Mit Verfügung vom 20. August 2021 wurde D.________ die Gelegenheit geboten, zu einer allfälligen Entlassung aus dem Verfahren Stellung zu nehmen (pag. 479 f.). Mit Verfügung vom 20. September 2021 wurde festgehalten, dass sich D.________ nicht habe vernehmen lassen. Gleichzeitig wurden die Parteien aufgefordert, zur Konstituierung von D.____