2. Berufung Gegen das erwähnte Urteil meldete Fürsprecher B.________ namens und auftrags des Beschuldigten am 10. August 2020 form- und fristgerecht Berufung an (pag. 392). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 23. Juni 2021 (pag. 399 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom gleichen Tag zugestellt (pag. 463 f.). Mit form- und fristgerechter Berufungserklärung vom 16. Juli 2021 wurde die Berufung auf die Schuldsprüche gemäss den Ziff. I.1.1. (Führen eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand am 20. Juni 2018 in C.________), Ziff. I.2. (Sachbeschädigung vom 8. April 2018 in Bern), Ziff.