2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 250.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 6'930.00 und Auslagen von CHF 2'988.20, insgesamt bestimmt auf CHF 9'918.20. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: Kosten der Untersuchung CHF 3’830.00 Auftritt STA CHF 1’000.00 Kosten des Gerichts (inkl. schriftl. Begründung) CHF 2’100.00 Total CHF 6’930.00