Zu eröffnen: - dem Beschuldigten 1 / Anschlussberufungsführer, a.v.d. Rechtsanwalt C.________ - dem Beschuldigten 2, a.v.d. Rechtsanwalt A.________ - der Generalstaatsanwaltschaft / Berufungsführerin, v.d. Staatsanwältin BD.________ - der Zivilklägerin Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD; Dispositiv und Begründung;