107 2. Die Verfahrenskosten für das erstinstanzliche Widerrufsverfahren werden auf CHF 300.00 bestimmt und D.________ auferlegt. 3. Oberinstanzlich werden für das Widerrufsverfahren keine Kosten ausgeschieden. IV. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von D.________, Rechtsanwalt A.________, wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: Erste Instanz