1.2 wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Konsum), angeblich begangen in der Zeit vor dem 16. Januar 2018 in AC.________, M.________(Ortschaft)/AH.________(Ortschaft) und anderswo in der Schweiz, durch Konsum namentlich von Cannabis, Xanax, Codein, Amphetamine, Methamphetamine, Benzodiazepine, Heroin und Kokain, infolge Eintritts der Verjährung eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. 2. D.________ schuldig erklärt wurde: