1. B.________ wird in Anwendung von Art. 41 OR zur Bezahlung von CHF 2'072.05 Schadenersatz an die Zivilklägerin E.________ AG in solidarischer Haftbarkeit mit F.________ verurteilt. 2. Für die Beurteilung des Zivilpunktes werden erstinstanzlich und oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden und keine Entschädigungen zugesprochen. V. Weiter wird verfügt: