1. Zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Die ausgestandene Polizei- und Untersuchungshaft von 27 Tagen wird vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Geldstrafe von 144 Tagessätzen zu CHF 110.00, ausmachend total CHF 15'840.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 3’960.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 36 Tage festgesetzt.