2. B.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Gesetz über das kantonale Strafrecht, angeblich begangen in der Zeit zwischen dem 28. Mai 2018 und dem 22. Juni 2018 M.________(Ortschaft), ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. 3. B.________ schuldig erklärt wurde: 3.1 des Diebstahls, mehrfach begangen und Versuch dazu (Deliktsbetrag: total ca. CHF 119.00), begangen