1.3 wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Konsum), angeblich begangen in der Zeit vor dem 16. Januar 2018 in M.________(Ortschaft) und anderswo in der Schweiz, so insbesondere am 23. November 2017 und früher in M.________(Ortschaft), durch Konsum unbestimmter Mengen Marihuana, infolge Eintritts der Verjährung;