49. Verfügungen betreffend den Beschuldigten 2 49.1 DNA-Profil und biometrische erkennungsdienstliche Daten Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils des Beschuldigten 2 (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienlichen Daten (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m.