Zusammengefasst wird Rechtsanwalt A.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten 2 in oberer Instanz eine Entschädigung von CHF 5'006.95 ausgerichtet (21.5 Stunden zum gesetzlich festgelegten Stundenansatz von CHF 200.00, zuzüglich Reisezuschläge von insgesamt CHF 150.00 und Auslagen von CHF 199.00 sowie Mehrwertsteuer von 7.7 % auf CHF 4'649.00). Die Berechnung des vollen Honorars und des rückforderbaren Betrags ergibt sich aus dem Dispositiv. Zufolge seines Unterliegens hat der Beschuldigte 2 dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 5'006.95 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt A._____