Weiter ist der geschätzte Aufwand für die Teilnahme an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 27. Juli 2022 und vom 14. April 2022 [recte: 29. Juli 2022] von insgesamt 8 Stunden aufgrund der effektiven Verhandlungsdauer von rund 4 Stunden (pag. 3146; pag. 3182) und einer Stunde für die mündliche Urteilseröffnung (pag. 3182) inklusive Nachbesprechung um 3 Stunden auf 5 Stunden zu kürzen.