2572 ff.), Rechtsanwalt C.________ den Einwand betreffend die Verletzung des Anklageprinzips sowie die Vorbringen hinsichtlich der beantragten Freisprüche von den Ziffern 1.3, 1.4 und 4.1 der Anklageschrift bereits in erster Instanz vorgebracht hat (vgl. pag. 2572 f.), erscheint es gerechtfertigt, Rechtsanwalt C.________ für das Aktenstudium einen Aufwand von 8 Stunden zu entschädigen, was einer Kürzung um 3.5 Stunden gleichkommt. Weiter ist der geschätzte Aufwand für die Teilnahme an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 27. Juli 2022 und vom 14. April 2022 [recte: 29. Juli 2022] von insgesamt 8 Stunden aufgrund der effektiven Verhandlungsdauer von rund 4 Stunden (pag.