Zunächst ist die Position des geschätzten künftigen Aufwands für die Besprechung des Urteils des Obergerichts des Kantons Bern mit seinem Klienten von einer Stunde um eine halbe Stunde auf angemessene 0.5 Stunden zu kürzen. Vom geltend gemachten Aufwand entfallen 11.5 Stunden auf das Aktenstudium (vgl. die Positionen vom 9. April 2022, vom 10. April 2022 und Vorbereitung bzw. Auffrischung des Plädoyers vom 11. April 2022 und vom 26. Juli 2022). Angesichts dessen, dass sich der oberinstanzliche Parteivortrag (vgl. pag. 3169 ff.) inhaltlich weitgehend mit dem erstinstanzlichen Parteivortrag deckt (pag. 2572 ff.), Rechtsanwalt C.